Als DER Branchenversicherer des Kfz-Gewerbes lehnt die GARANTA diese Art der Kasko-Totalschadenabrechnung ab.
• GARANTA Kunden haben die Wahlmöglichkeit der Reparatur – auch im Kaskoschaden bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswerts. • Die GARANTA verzichtet auf die Beteiligung an Internet-Wrackbörsen und auf Ablösezahlungen. • Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes setzt die GARANTA auf selbstständige, unabhängige Sachverständige. • Die Reparatur des Schadens erfolgt mit Original-Ersatzteilen.
Als DER Branchenversicherer des Kfz-Gewerbes lehnt die GARANTA diese Art der Kasko-Totalschadenabrechnung ab.
• GARANTA Kunden haben die Wahlmöglichkeit der Reparatur – auch im Kaskoschaden bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswerts.
• Die GARANTA verzichtet auf die Beteiligung an Internet-Wrackbörsen und auf Ablösezahlungen.
• Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes setzt die GARANTA auf selbstständige, unabhängige Sachverständige.
• Die Reparatur des Schadens erfolgt mit Original-Ersatzteilen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.garanta.at/wp-content/uploads/sites/3/2019/11/garanta-heft_210x100_12-2018_screen_einzelseiten.pdf
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